Radfahren mit Hund in Chemnitz

Unser Mausi muss einfach mit

Unsere Hündin ist erst vor Kurzem zehn Jahre alt geworden – und steckt dennoch immer noch voller Energie. Gut, die Strecken werden etwas kürzer – waren es früher noch fast täglich zehn Kilometer und mehr, reicht heute auch ein paar Mal die Woche der Weg in den Garten und zurück, doch Gerannt werden muss immer. Und für den Fall dass sie geschafft ist oder es zu warm oder nass wird, ist der Hundeanhänger jetzt immer mit dabei.

Doch wie sieht es eigentlich mit den gesetzlichen Regelungen aus? Darf man den Hund einfach an der Leine mitnehmen, auch auf der Straße? Braucht man eine spezielle Haltestange und darf man mit dem Hundeanhänger überall fahren, wo man sonst auch mit dem Rad fährt?

Hund an der Leine – erlaubt oder nicht?

Auch wenn viele Autofahrer das noch nicht zu kennen scheinen, mit dem Hund an der Leine Fahrrad zu fahren ist grundsätzlich erlaubt, solange die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf der Hund den Verkehr nicht gefährden oder behindern. Doch nicht nur der Hund muss gut erzogen und daran gewöhnt sein, auch man selbst sollte in einer unvorhersehbaren Situation oder bei einem plötzlichlichen Richtungswechsel in der Lage sein, sein Fahrrad und auch den Hund unter Kontrolle zu behalten. Da ist also fleißiges Üben zu Zweit angesagt, am besten zuerst auf wenig befahrenen Wegen und Straßen.

Rechts oder links?

Unter Hundehaltern ist es sowieso schon ein Streitthema, ob ein Hund rechts oder links zu führen ist, auf den Straßen ist das genauso. Mausi wurde erzogen, immer links zu laufen, das bekommt man auch nicht mehr aus ihr heraus. Sie macht das hervorragend, und kann in speziellen Situationen kürzer gehalten werden oder auch mal (im Stand) auf die rechte Seite wechseln, fühlt sich aber links immer wohler. Man muss selbst feststellen, was dem eigenen Hund und auch der eigenen Kontrolle mehr zuträglich ist. Gleichwohl rollt der Verkehr natürlich links an einem vorbei, weshalb eine Rechtsführung für den Hund meist sicherer ist. Vorgeschrieben ist es nicht.

Haltestange – Pro und Kontra

Auch gibt es spezielle Haltestangen fürs Fahrrad, mit der der Hund auf einen gewissen Abstand zum Fahrrad gezwungen wird. So kann er, besonders anfangs, nicht versehentlich vors Rad rennen. Auch ist es für ungeübte Fahrer deutlich einfacher, so die Kontrolle zu behalten, falls um die nächste Ecke doch mal eine Katze wartet…

Eine Haltestange am Fahrrad kann das Fahren mit Hund deutlich sicherer machen. Diese wird am Rahmen oder Sattel befestigt und hält den Hund in einem festen Abstand zum Fahrrad. Dadurch wird verhindert, dass der Hund plötzlich zur Seite springt oder zu nah an das Fahrrad kommt, was das Gleichgewicht des Fahrers gefährden könnte. Haltestangen sind oft mit einem kurzen Führungsseil ausgestattet, das dem Hund genügend Bewegungsfreiheit lässt, ohne dass er den Fahrer aus dem Gleichgewicht bringt.

Ich habe Haltestangen nie gemocht, Mausi auch nicht. Ich kann im Notfall nicht schnell genug zur Leine greifen, um sie kurz zu halten oder zu manövrieren und die starre Stange am Rad kam mir immer wie eine Verletzungsgefahr vor. Ich nehme einfach eine Leine, die ich mir um den Bauch binde und dann genug Spielraum für lange oder kurze Leine lasse.

Hundeanhänger – die komfortable Alternative

Für längere Strecken oder ältere Hunde, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, bietet sich ein Hundeanhänger an. Da Mausi mittlerweile die 10 Jahre geknackt hat, habe ich auf Strecken über 5 km immer den Anhänger dabei.

Euer Hund sitzt oder liegt im Anhänger, der am Fahrrad befestigt wird und kann die Fahrt entspannt genießen. Besonders praktisch sind sie bei schlechtem (oder auch viel zu guten – wenns nämlich eurem kaltnasigen Freund zu heiß wird) Wetter. Sehr empfehlen kann ich außerdem darauf zu achten, dass der Anhänger in irgendeiner Form gefedert ist. Das tut nicht nur eurem Passagier gut, sondern es reißt bei buckeliger Piste auch weniger an eurem Hinterrad.

Was sagt eigentlich das Gesetz?

Nach § 28 StVO ist es verboten, Tiere so zu führen, dass sie den Verkehr gefährden oder behindern. Es gibt keine spezielle Regelung, die das Führen eines Hundes an der Leine beim Fahrradfahren verbietet, solange die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Dennoch liegt die Verantwortung bei euch als Fahrradfahrer, den Hund sicher zu führen und darauf zu achten, dass weder ihr noch euer Hund zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werdet.

Praktische Tipps für das Radfahren mit eurem vierbeinigen Familienmitglied

  1. Training: Beginnt auf ruhigen Wegen und steigert langsam die Schwierigkeit. So gewöhnt sich euer Schatz ans Mitlaufen.
  2. Ausrüstung: Nutzt eine gut sitzende Halterung oder einen speziellen Fahrrad-Hundeanhänger. Achtet darauf, dass alles sicher befestigt ist.
  3. Regelmäßige Pausen: Euer Hund braucht regelmäßige Pausen zum Ausruhen und Trinken.
  4. Verkehrssicherheit: Fahrt vorausschauend und seid euch der Reaktionen eures Hundes bewusst. Achtet auf plötzliche Ablenkungen.

Fazit

Radfahren mit Hund kann eine großartige Möglichkeit sein, gemeinsam Zeit zu verbringen und die Natur zu genießen. Mit der richtigen Vorbereitung, der passenden Ausrüstung und dem Wissen um die gesetzlichen Bestimmungen steht einer sicheren und schönen Fahrt nichts im Weg. Denkt immer an die Sicherheit von euch und eurem Hund – dann wird jede Tour ein Vergnügen!

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